Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferbedingungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich zu den nachfolgenden Bedingungen. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist nur schriftlich abdingbar.
Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur insoweit verbindlich, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Weder unterlassener Widerspruch noch Ausführung von Lieferungen und Leistungen stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers dar.
Der auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zwischen uns und dem Käufer geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teilen von einzelnen Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Die Vertragsparteien werden unwirksame Bestimmungen alsbald durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

2. Kostenvoranschläge, Preise, Berechnung
Kostenvoranschläge dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden oder für Dritte genutzt werden und sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Sind bei Reparaturen zusätzliche Arbeiten erforderlich, so kann der Umfang des Auftrages ohne Rückfrage bis zu 20 Prozent überschritten werden. Die Berechnung erfolgt zu unseren, am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisen. Wird die Lieferung vier Monate nach Vertragsabschluss ausgeführt, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Die Preise sind freibleibend und unverzollt.
Wird die Ware in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Wirtschaftsunion (EU) geliefert, so ist der Käufer verpflichtet, uns vor der Versendung seine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer über die die Lieferung abgewickelt wird, und seinen Gewerbezweig mitzuteilen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise ausschließlich Transportkosten und Transportverpackung, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Mindestauftragswert: 10.- 3.

3. Lieferung, Gefahrenübergang
Liefertermine sind Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
Höhere Gewalt oder Ereignisse die den Käufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Ist der Käufer kein Verbraucher, geht die Gefahr bei Versendung der Sache auf den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergegeben wird, oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Der Verkäufer ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

4. Zahlung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung in bar bei Übergabe.
Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen uns, unsere sämtlichen bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung – unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel – sofort fällig zu stellen oder Sicherheit zu verlangen, und in diesen Fällen sind wir ferner berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Wir können mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen aufrechnen, die der Käufer gegen uns hat. Zahlt Käufer bei Fälligkeit den Kaufpreis nicht oder nicht vollständig, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Unbeschadet weitergehender Ansprüche hat Käufer dann 10 Prozent jährlich Verzugszinsen zu zahlen, ohne dass ihm dadurch der Nachweis eines geringeren Schadens abgeschnitten wird, mindestens aber die gesetzlichen Zinsen gem. § 288 BGB.

5. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der bedingt und künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum mit dem Recht der Aussonderung oder Ersatzaussonderung.
Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Solange die Ware in unserem Eigentum steht, erfolgt jede Be- und Verarbeitung für uns, ohne dass uns dadurch Verpflichtungen entstehen.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der für die hergestellte Sache verwendeten Vorbehaltsware zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragsparteien darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Die dabei entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die dabei entstehenden Forderungen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Rechte gegen den Abnehmer tritt der Käufer bereits hiermit mit allen Nebenrechten sicherungshalber bis zur völligen Tillgung aller Forderungen an uns ab, und zwar auch nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bei laufender Rechnung zur Sicherung der uns zustehenden Saldovorderungen bestehen. Der Käuer ist nicht befugt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übertragen. Von einer Pfändung, Beschlagnahme oder einer anderen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware oder der uns zustehenden Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich durch eingeschriebenen Brief in Kenntnis zu setzen und unsere Rechte sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.
Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

6. Sachmängel und Gewährleistung
Für Sachmängel haften wir wie folgt: Diejenige Ware, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweist, ist nach unserer Wahl unentgeldlich nachzubessern oder neu zu liefern, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Abs.1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt.
Der Käufer hat Sachmängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in dem Umfang zurückgehalten werden, wie diese in einem angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren Berechtigung unzweifelhaft ist. Erfolgt die Mängelrüge zu unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstanden Aufwendungen dem Käufer zu berechnen.
Der Käufer hat uns jedoch stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht:

  • bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
  • bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
  • bei natürlicher Abnutzung / Verschleiß
  • bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung (z.B. bei Motorsportveranstaltungen) entstehen
  • bei Einsatz von ungeeigneten Betriebsmitteln
  • mangelhaftem Einbau
  • oder die aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesezt sind.

Die von uns gelieferte Ware darf nur durch Fachpersonal eingebaut werden.
Bei einer Haftung wegen Vorsatzes oder Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen des BGB (§ 202 Abs.I. 309 Nr.7)

7. Rücknahme
Warenrückgaben bedürfen immer unserer Genehmigung. Die Überprüfung auf Wiederverkaufsfähigkeit und Vollständigkeit erfolg nach Eingang bei uns. Sonderbeschaffungen und Sonderangebote sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Artikel, welche innerhalb von 9 Tagen nach Lieferscheindatum mit Lieferscheinkopie an uns zurückgegeben werden, werden abzüglich von nur 1,- 3 pro Artikel WEG vergütet, wenn es sich um Lagerware handelt.
Rückgaben ab 10 Tagen nach Lieferung werden abzgl.10% WEG vergütet, wenn es sich um Lagerware handelt, mindestens jedoch 1,- 3.
Bei Rückgaben ab 60 Tagen nach Lieferung behalten wir uns eine Ablehnung bzw. 25% WEG vor.
Werksbeschaffungen werden nach erfolgter Gutschrift an uns und Feststellung der Kosten vergütet.
Artikel mit einem Wert von unter 1,- 3 werden nicht vergütet.
Der Grund der Rückgabe ist unerheblich.
Ausgeschlossen von Rücknahmen sind Sonderbestellungen sowie Rücknahmen von gefüllten Starterbatterien und allen elektronischen Bauteilen.

8. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand Hamm.